1. Daimyō; Territorialfürst (hatten die Gerichtshoheit in ihren Lehen und übten Zivil- und Militärverwaltung aus; unterlagen der Kontrolle durch die shōgunale Verwaltung)
Zug eines Daimyō (als die Daimyō alternierend in Edo und in ihrem Daimyat residieren mussten); Tross eines hohen Beamten, Abgeordneten oder Direktors mit vielen Untergebenen